SPEQTRUM - Die Transfergesellschaft und Vermittlungsgesellschaft der SKP AG - Für Arbeitgeber - Transfer - Die Grundlagen

Transfer - die Grundlagen

Gruppenoutplacement als Transfergesellschaft findet im Anschluss an das betriebsbedingt gekündigte Arbeitsverhältnis statt und wird mit dem Transferkurzarbeitergeld (§ 216b SBG III) staatlich gefördert. Dabei wird die SPEQTRUM GmbH für bis zu 12 Monate selbst zum Arbeitgeber Ihrer bisherigen Mitarbeiter. Inhalt dieses "Übergangsarbeitsverhältnisses" ist es, die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit individuellen Beratungs- und Qualifizierungsangeboten bei ihrer beruflichen Neuorientierung zu unterstützen, damit sie sich möglichst zügig wieder in den Arbeitsmarkt integrieren können.

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Gruppenoutplacementberatung in Form der Transfergesellschaft sind ein professionelles Trennungsmanagement-Projektdesign und ein Transfersozialplan.

Wir erstellen für Sie das komplette Projektdesign, wobei wir alle betroffenen Interessengruppen, Maßnahmen und Aktivitäten sowie Meilensteine und Termine berücksichtigen. Das Trennungsmanagement-Projektdesign berücksichtigt selbstverständlich Ihre betriebliche Ausgangssituation. Je nach Interessenlage und betrieblichen Erfordernissen macht eventuell eine Erweiterung des Projektdesigns um eine Transfermaßnahme nach § 216a SGB III Sinn. Auch eine Kombination beider Fördermodelle ist möglich und in Abhängigkeit von Ihren betrieblichen Rahmenbedingungen realisierbar.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auf Wunsch auch bei den Verhandlungen zur Verabschiedung Ihres Transfersozialplanes und stellen Ihnen notwendige Formulierungsvorschläge zur Verfügung.