SPEQTRUM - Die Transfergesellschaft und Vermittlungsgesellschaft der SKP AG - Für Betriebsräte - Fakten

Transfer - die beiden Varianten

Der Gesetzgeber hat zwei Möglichkeiten geschaffen, um einen betriebsbedingten Personalabbau sozialverträglich und mit staatlicher Förderung zu gestalten:

Zunächst gibt es die staatliche Förderung nach § 216a SGB III (Transferagentur) für Outplacementberatungen, die bis zum Ende der Kündigungsfrist durchgeführt werden - also während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses.

Als Alternative dazu gibt es die Förderung nach § 216b SGB III (Transfergesellschaft). Hier beginnt die Outplacementberatung im Anschluss an das bisherige Arbeitsverhältnis. Der Staat beteiligt sich mit dem so genannten "Transferkurzarbeitergeld". Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für eine solche Transfermaßnahme entscheiden, werden bis zu 12 Monate Mitarbeiter der SPEQTRUM GmbH. Sie können sich damit voll und ganz auf ihre berufliche Neuorientierung konzentrieren und haben dafür mehr Zeit als im Rahmen der Transferagentur.

Welche der beiden Fördermöglichkeiten besonders geeignet ist, kommt auf den Einzelfall an. Manchmal bietet sich auch eine Kombination beider Modelle an.

Alle Leistungen der SPEQTRUM GmbH werden in enger Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und der Unternehmensleitung abgestimmt. Neben den strengen Auflagen, die der Gesetzgeber Transfergesellschaften vorgegeben hat, werden die wesentlichen Vereinbarungen zur Gestaltung eines "Transferarbeitsverhältnisses" im Sozialplan geregelt.